Ist der Bebauungsplan „Ebenäcker” noch zeitgemäß?

Bebauungspläne Ebenäcker

1969 wurde für Wegscheid der Bebauungsplan Ebenäcker erstellt. Es gab seither zwar eine erstaunliche Anzahl an Bebauungsplanänderungen (sogenannte „Deckblätter”), wie beispielsweise im Zusammenhang mit dem geplanten Seniorenzentrum in der Adalbert Stifterstraße, aber der Bebauungsplan ist immer noch gültig und rechtsverbindlich. Es stellt sich die Frage, ob dieser Bebauungsplan heutigen Anforderungen noch gerecht werden kann.

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Der Vergleich des ursprünglichen Bebauungsplans mit dem aktuellen Schwarzplan zeigt, wie sehr sich der Ort nach Südosten ausgedehnt hat, obwohl die Einwohnerzahl im Wesentlichen nahezu gleich geblieben ist. Das betrifft auch die Bebauungspläne „Siebenbrunnwiesen”, „Ebenäcker Süd" (1980), „Ebenäcker Ost” (1982), „Alte Wasserreserve” (1993), „Säumerweg” (1995) und „Ameisbergblick” (2000).

Bebauungsplan Ebenäcker aus 1969

Während noch bis Anfang der 50er Jahre die Geschlossenheit der Bebauung entlang der Marktstraße kennzeichnend für Wegscheid war, ein typisches Straßendorf, löste sich das in den Folgejahren zunehmend auf. Vor allem der Siedlungsbau mit seinen zumeist Einfamilienhäusern führte zu einer nachteiligen Siedlungsdispersion. Besonders auffällig ist, dass die Wegscheider Ortsplanung der letzten sechzig Jahre von Außenentwicklung geleitet war und Innenentwicklung (Ortsverdichtung) weitestgehend vernachlässigt wurde, es sie eigentlich nicht gab. 

Das hatte nicht nur städte- und verkehrsplanerische Nachteile, es stiegen für die Gemeinde dadurch die finanziellen Belastungen (Erschließungskosten, Instandhaltung, Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Reinigung, Winterdienst, künftiger Ausbau des Nahwärmenetzes et cetera).

Neben dem privaten Wohnbau tragen insbesondere die anlassbezogene Flächenwidmungen für Industrie- und Gewerbeansiedlung sowie zuletzt besonders für Sondergebiete mit Einkaufszentren etc. zum Verlust der Geschlossenheit des Ortsbildes bei, insbesondere da diese häufig außerhalb der geschlossenen Ortschaft an den Ortseingängen angesiedelt wurden und werden. Dadurch entsteht vor den Ortseinfahren ein zersiedelter Bereich, den man ironisch als siedlungsgeographisches Allerlei bezeichnen könnte, wie es sich so oder ähnlich bei vielen Ortschaften darstellt, was Orten schon beim Ankommen die spezifischen Charakteristika verstellt. Diese Bebauung ist gerade mit Blick auf die Raumplanung des Landesplanungsgesetzes und den Vorgaben des Landesentwicklungsplans mehr als problematisch. Wegscheid ist kein zentraler Ort und damit entfällt die Versorgungspflicht, die zB für Hauzenberg gegeben ist. Damit ist die Ansiedlung großer Einkaufszentren nicht durch den LEP gedeckt. Vielmehr verpflichten LplG und LEG die Gemeinde zur Innenentwicklung. Das ist in Wegscheid so nicht festzustellen.

Selbst jene, die im Bereich Stadt- und Verkehrsplanung keinen oder wenig Handlungsbedarf sehen, werden einsehen, dass eine Anpassung an veränderte Klima- und Umweltbedingungen erforderlich ist und selbstverständlich Haus- und Energietechnologie geregelt gehört, beispielsweise Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke, Wärmepumpen. Es muss gerade angesichts der 2025 beschlossenen Stellplatzverordnung sicher gestellt werden, dass damit die Bodenversiegelung nicht verstärkt wird, zB durch Vorgaben der Ausgestaltung, dass das Verhältnis von bebautem und (teil-)versiegeltem Grund zur Grünfläche nicht beeinträchtigt wird, vielmehr dass sich das Verhältnis zugunsten von Grünflächen verschiebt et cetera. Es gibt viel, sehr viel und drängenden Handlungsbedarf, die bestehenden Bebauungspläne zu überarbeiten. 

Im Zuge des Gebots der Innenentwicklung ist das Thema „Verdichtung” von besonderer Bedeutung. Verdichtung kann nicht einzelnen Bauwerber:innen überlassen bleiben, sondern braucht Regelungen, die im Bebauungsplan festzusetzen wären. 

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Wegscheid: Ein untauglicher Bebauungsplan - Ebenäcker— Der aus 1969 stammende Bebauungsplan Ebenäcker wird schon seit einigen Jahrzehnten den geänderten Herausforderungen nicht mehr gerecht. Der Änderungs- und Anpassungsbedarf wird teils, so hat es den Anschein, genutzt, um Einzellösungen mittels Bebauungsplanänderung möglich zu machen. So wurden Bauten realisiert, die den gültigen Bebauungsplan sogar konterkarieren. Doch anstatt einer kompetenten Überarbeitung des Bebauungsplans, wird die Politik der Einzellösungen verfolgt.

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