Wie „Wegscheid” das „Markt” verlor

Ort

Spätestens im Zuge der Gebietsreform hätte man sicherstellen müssen, dass der Ort Wegscheid, dem 1360 das Marktrecht verliehen wurde, die Namensbezeichnung „Markt Wegscheid” erhält und die Gemeinde den Namen „Wegscheid”. Es ist aber anders geworden. Der amtlich benannte Ortsteil lautet: „Wegscheid”, während die politische Gemeinde den amtlichen Namen „Markt Wegscheid” trägt. (Schriftlicher Auskunft des Landratsamts Passau vom 6.12.2021)

Viele Wegscheider*innen wissen das nicht, denn auf den Ortstafeln liest man immer noch „Markt Wegscheid”, wenngleich nicht mehr auf allen. Auch mir selbst ist das erst in den letzten Wochen klar geworden. Richtig auseinandergehalten wird das aber auch anderswo nicht.

Verschiedene Wegscheider Ortstafeln zeigen Unterschiedliches

Hieß Wegscheid jemals Markt Wegscheid?

In den 60er Jahren, bis zur Gebietsreform zählte die Gemeinde Wegscheid rund 1.500 Einwohnerinnen und bestand im Wesentlichen aus dem Ort selbst, dem Haslingerhammer, der Heindlmühle, der Jägermühle, dem Pommeislhammer, dem Ponholz und der Wasserstatt. Dort standen gemäß der letzten Volkszählung vor der Gebietsreform 1961 10 Wohngebäude mit 41 Bewohnerinnen. Der Ort Wegscheid selbst zählte 199 Wohngebäude mit 1372 Einwohner:innen. (Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Gebietsstand am 1. Oktober 1964 mit statistischen Angaben aus d. Volkszählung 1961, München, 1964)

Die amtlichen Ortsverzeichnisse für Bayern der Jahre 1928, 1952 und 1964 bezeichnen Gemeinde und Ort gleichlautend mit „Wegscheid, Markt”, beziehungsweise 1971 und 1978 mit „Wegscheid, M[arkt].” Das deckt sich mit der Namenspraxis der Einwohner*innen, die Gemeinde und Ort gleicherweise „Markt Wegscheid” nannten.

Erst das amtliche Ortsverzeichnis für Bayern 1987 bezeichnet die Gemeinde mit „Wegscheid, M[arkt].” und den Ort mit „Wegscheid, Ho. [=Hauptort]” (Quelle: Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand: 25. Mai 1987, 209f , 209f url).

Hier wird erstmals die sogenannte kommunalrechtliche Bezeichnung Hauptort für den Ort „Wegscheid” verwendet und damit von der Bezeichnung für die Gemeinde unterschieden. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv weist darauf hin, dass diese kommunalrechtlichen Bezeichnungen jedoch keinen Namensbestandteil darstellen. Mit anderen Worten, Gemeinde und Ort heißen, bezogen auf das amtliche Ortsverzeichnis für Bayern, beide gleicherweise „Wegscheid”. (Vergleichbares gilt auch für die Bezeichnungen in der Bayerischen Gemeindestatistik.)

Allerdings spricht der Bayerische Staatsanzeiger im Zusammenhang mit den Eingemeindungen 1972 wörtlich von einer Eingliederung „in den Markt Wegscheid”. (Quelle: Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 7 vom 18. Februar 1972, S. 2, Nr. 174 unter Verweis auf den Bescheid des Innenministeriums vom 23. Dezember 1971 Nr. II 4 – 4071 x 90 und Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 28 vom 14. Juli 1892, S. 2, Nr. 91 unter Verweis auf den Bescheid des Innenministeriums vom 22. März 1972 Nr. II 4 – 4071 x 95.)

Wie und wann es zur amtlichen Namensgebung „Markt Wegscheid” für die Gemeinde und „Wegscheid” für den Ortsteil kam, konnte bislang nicht recherchiert werden.

Jedenfalls darf der Umstand, dass der amtliche Name der Gemeinde „Markt Wegscheid” lautet und Name des Ortes „Wegscheid”, geschichtsvergessen genannt werden. Nun ist der Ortsteil Wegscheid neben Eckwies, Schlehreuth, Sägwies mehr oder weniger einer unter 84 Ortsteilen der Gemeinde Markt Wegscheid, ein Dorf neben anderen Dörfern. Es wäre der Gemeinde angestanden, den Ort als „Markt Wegscheid” zu benennen und die Gemeinde „Wegscheid”. Denn was haben Kasberg, Turnreuth, Meßnerschlag et cetera – bei aller Wertschätzung – letztlich mit der Geschichte des Marktes zu tun?

Für Namen von Gemeindeteilen gilt allgemein, dass sie als Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ausschließlich in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Diese entscheiden, in Bayern ggf. nach Anhörung der betroffenen Bürger z.B. mittels Bürgerversammlung oder Bürgerentscheid. (Quelle: Gesetzliche Vorschriften zur Bildung oder Änderung von Siedlungsnamen in Deutschland. Auswertung einer Umfrage des StAGN bei den deutschen Ländern im Frühjahr 2008, 4.2 - url) Soweit das zu recherchieren war, gab es in Wegscheid weder das eine noch das andere.

Das heimliche Verschwinden des Ortsnamens Markt Wegscheid

Die Gebietsreform hat in vielen Landesteilen zu heftigen Protesten und Widerstand geführt. Auch in Wegscheid hätten sich die Gemüter sicherlich erhitzt, wenn klar kommuniziert worden wäre, dass der Ort „nur” Wegscheid heißt und die nun deutlich größer gewordene Gemeinde „Markt Wegscheid”. Daher – und das ist schon sehr erstaunlich – empfahlen für solche Fälle die Leitlinien des StAGN: Bei jeder Veränderung der kommunalen Gliederung (Eingemeindung, Zusammenschluss, Umbenennung) sollten die Namen der bisherigen Kommunen oder Teilgemeinden im öffentlichen Bewusstsein wahrnehmbar bleiben. Dies betrifft beispielsweise die Ortsbeschilderung oder die Erwähnung in den amtlichen Kartenwerken. (Quelle: Gesetzliche Vorschriften zur Bildung oder Änderung von Siedlungsnamen in Deutschland. Auswertung einer Umfrage des StAGN bei den deutschen Ländern im Frühjahr 2008, Anhang 5, Positionspapier, 1 - url)

Nachdem die Ortsschilder im Wesentlichen unverändert blieben, ging die Wegscheider Bevölkerung davon aus, dass der Ort weiterhin Markt Wegscheid heißt. Bei stichprobenartigen Umfragen fand sich niemand, der wusste, dass der Ort nicht Markt Wegscheid heißt; alle verwiesen auf die Ortstafeln.

Es steht aber fest. Laut Auskunft des Landkreises Passau lautet die korrekte Schreibweise des amtlich benannten Ortsteiles "Wegscheid".

Es ist was es ist - klare Kommunikation ist geboten

Warum trägt die Gemeinde den Fakten nicht Rechnung? Warum werden die Ortstafeln nicht entsprechend geändert? Warum erweckt die Webseite der Gemeinde den Eindruck, als bestünde die Gemeinde im Wesentlichen aus dem Ort Wegscheid? Der Titel der Seite lautet: „Markt Wegscheid. Staatlich anerkannter Erholungsort im Bayerischen Wald”. Die früheren, nun eingemeindeten Gemeinden scheinen in der Navigation indirekt nur unter Feuerwehren auf.

Die Gemeinde ist gefordert, den Tatsachen auch in ihrer Kommunikation Rechnung zu tragen.

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