Es scheint, als verstünden Bürgermeister:in und Gemeinderät:innen Wegscheider Gemeindepolitik als „Privatsache”. Zumindest drängt sich dieser Eindruck auf, wenn man das kommunale Geschehen aufmerksam verfolgt.
Bei Gemeinderatssitzungen gibt es einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil. Für die Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils sind Zuhörer:innen entsprechend zugelassen, wenn auch nur als Zuhörer:innen. Sie dürfen weder Fragen stellen noch dürfen sie sich einbringen. Wer es dennoch wagt, muss damit rechnen, des Sitzungssaals verwiesen zu werden. Das ist in der Geschäftsordnung so verankert und allgemein üblich. Ob das demokratiepolitisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Aber selbst als aufmerksame Zuhörer:in bekommt man speziell in Wegscheid sehr wenig davon mit, worüber genau bei einzelnen Tagesordnungspunkten abgestimmt wird. Im Wesentlichen reduziert sich das Geschehen auf die Verlesung eines Antrags mit etwas Gemurmel als Nebengeräusch und dann wird abgestimmt. Und schon schließt sich der nächste Tagesordnungspunkt an.
Die Abstimmungen im Wegscheider Gemeinderat fallen auffällig häufig einstimmig. Diskussionen kommen vor, dann, wenn einzelne Gemeinderät:innen am Vorgang interessiert sind, oder wenn man wohl aus parteitaktischen Gründen unerwünschte Anträge auflaufen lassen will, et cetera.
Die Gemeinde:rätinnen bekommen sämtliche Unterlagen auf ihr Tablet elektronisch bereitgestellt. Entsprechend gibt es zu den Vorgängen während der Sitzung keine, zumindest keine nennenswerten Informationen. Niemand weiß allerdings ob die Gemeinderät:innen diese Unterlagen jemals in der gebotenen Aufmerksamkeint kritisch gelesen haben. Nachdem während der Sitzung zum Projekt die Inhalte nicht erneut vorgestellt werden, wird es wohl vorkommen, dass Einzelne, vielleicht sogar etliche Gemeinderät:innen abstimmen, ohne zu wissen, worum es eigentlich geht, weil sie keine Zeit hatten, die Unterlagen zu studieren oder vielleicht auch keine Lust. Das mag wohl auch ein Grund für die häufigen einstimmigen Beschlüsse sein. Man orientiert sich an anderen, von denen man glaubt, sie hätten die Unterlagen gelesen und wüssten, was sie tun.
Die Praxis öffentlicher Gemeinderatssitzungen in Wegscheid konterkariert das Recht auf Kontrolle des Rats durch die Bürgerschaft
Daher können Zuhörer:innen zumeist nicht wirklich nachvollziehen, worum es konkret geht, worüber inhaltlich genau abgestimmt wird. Sie können so eigentlich nur Antrag und Beschluss verfolgen. Das aber widerspricht dem Geist öffentlicher Gemeinderatssitzungen. Wie gesagt, im Selbstverständnis der handelnden Mandatare scheint Gemeindepolitik wohl „Privatsache” zu sein. Dabei müsste im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung für die Zuhörer:innen eine ausreichende Kontrolle der Ratstätigkeit gewährleistet werden, d.h. die Vertretungskörperschaft sowie die ihr angehörenden einzelnen Mitglieder der bürgerschaftlichen Kontrolle unterzogen werden können. Vgl. Gramlich, S. 11
Zu dieser Problematik empfehle ich: Gramlich, Ludwig (2008): Zur „Öffentlichkeit“ von Gemeinderatssitzungen. In: Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft., 35. 1982, H. 4, S. 139–149.
Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 6. Oktober 2022 stand der Bauantrag der Schellmann Unternehmensgruppe zum Seniorenzentrum in der Adalbert-Stifter-Straße. Betroffene Nachbarn waren gekommen, etwas besorgt, weil die Bauherrin, wie eigentlich üblich, die Grundstücksnachbar:innen weder über die konkreten Baupläne informiert hatte noch um deren Unterschrift gebeten hatte. Sie erfuhren davon indirekt über die an der Amtstafel ausgehängte Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung.
Einige waren erstaunt, nachdem die Auslegungsfrist für die Bebauungsplanänderung zu diesem Zeitpunkt noch drei Wochen bestand und Einwendungen dagegen gemacht wurden. Wer will schon einen Bauantrag beschließen lassen, wenn sich womöglich Voraussetzungen im Zuge einer Revision der Bebauungsplanänderung ändern könnten. Es gab natürlich auch bedenken, dass die Gemeinde auf Biegen und Brechen die Bebauungsplanänderung durchsetzen könnte, ohne große Rücksicht auf die Einwendungen. Daher kamen einige Nachbarn zur Gemeinderatssitzung und hofften, Näheres über die Planung zu erfahren.
Die Planung wurde jedoch nicht vorgestellt. Es wurden ausschließlich gewisse Änderungspunkte seitens der Gemeindeverwaltung verlesen und dann wurde der Bauantrag einstimmig befürwortet.
Bedenklich ist, dass der Bauantrag erst tags zuvor, am 5. Oktober eingetroffen war. Nun handelt es sich bei diesem Vorhaben um einen der größten Sonderbauten in einem Wohngebiet seit Jahrzehnten, nicht um irgendeinen beliebigen Carport. Die Gemeinderät:innen, die großteils einem Beruf nachgehen, hatten also gerade einmal einen Tag Zeit, die umfangreichen Baupläne genau zu studieren und mit der Bebauungsplanänderung (DB26) zu vergleichen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass das sehr viele Gemeinderätinnen leisten konnten, zumal für sie der Aufwand erheblich ist und sie fachfremd sind. Selbst für Architekt:innen wäre ein Tag Begutachtung schon knapp bemessen gewesen.
Kurz vor der Abstimmung fragte ein Gemeinderat, ob denn die Pläne gleich geblieben wären, seit sie vor Längerem einmal kurz vorgestellt worden waren. Das löste etwas Verunsicherung aus, führte schließlich aber zu einem zustimmenden Gemurmel. Dieser Gemeinderat zumindest hatte öffentlich erklärt, dass er die Planunterlagen eben nicht studieren konnte, was ihn allerdings nicht davon abhielt, zuzustimmen.
Die 3. Bürgermeisterin wollte wissen, ob das Bauvorhaben noch einmal im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werde, was der Amtsleiter verneinte.
Es gab dann noch eine letzte Wortmeldung vom Kreisbrandmeister. Er gab zu bedenken, dass für das große Bauvolumen und die Lage des Baukörpers ein einziger Hydrant in der Adalbert-Stifter-Straße wohl eher nicht ausreichen würde, um im Falle einer Brandkatastrophe effektiv löschen zu können. Wiederum nur mehr oder weniger unverständliches Gemurmel bei Bürgermeister:in und einzelnen Gemeinderäte:innen sowie Vertretern der Gemeindeverwaltung. Ohne das aber weiter zu verfolgen, wurde der Antrag wieder aufgegriffen, verlesen und beschlossen.
Im Grunde waren diese Sitzung und insbesondere dieser Tagesordnungspunkt in der Art, wie er abgehandelt wurde, ein Affront gegenüber den Zuhörer:innen und ebenso gegenüber dem, was man unter öffentlichem Teil einer Gemeinderatssitzung verstehen müsste.
Nachbemerkung: Ein Betroffener fiel insofern aus der Zuhörerrolle, als er gegen die Art und Weise, wie hier im öffentlichen Teil Tagesordnungspunkte abgehandelt wurden, protestierte. Er meinte wörtlich: "Die Beschlussfassung zum Bauantrag Seniorenzentrum ist eine einzige Farce."