Artikel 19 der Menschenrechtscharta formuliert unmissverständlich:Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen I...
Zu Fragen der Meinungsfreiheit in Sozialen Medien hat eine Wiener Rechtsanwältin in den Salzburger Nachrichten eine wenig nachvollziehbare Position bezogen. Grund genug, darüber nachzudenken, wie es in Österreich um Meinungsfreiheit generell und in Sozialen Medien insbesondere steht.
© 2026 von Dr. Conrad Lienhardt
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