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Alle unter einem Dach

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 19.04.2023 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sah vor, dass ab November 2024 keine Biomasse-, Holz- und Pelletheizungen in Neubauten mehr eingebaut werden dürfen. Damit sollten sie im Großen und Ganzen wie fossile Energien behandelt werden. 1

Erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde diese Regelung auf Druck der Verbände und der Politik abgeändert. Im 2023 beschlossenen und 2024 in Kraft getretene Gesetz zählen Biomasseheizungen (wie Holz, Pellets, Hackschnitzel) daher wieder zu den regulären Energieressourcen - auch wenn die Klimabilanz von Holzheizungen nach wie vor umstritten bleibt. Denn die vielzitierte CO2-Neutralität tritt erst nach Jahrzehnten des Wiederaufforstens ein, während das Holz heute verbrannt wird.

Die Politik greift immer häufiger zur „Preisschraube”, um Verhaltensänderungen bei der Bevölkerung durchzusetzen. Steuern als Lenkungsinstrument. Man erhöht beispielsweise durch stark steigende CO2 Steuern den Leidensdruck bei Konsument:innen und erwartet damit deren Wechselbereitschaft von fos...

Der Blick des Gesetzgebers beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2023 fokussiert vor allem die CO2-Bilanz von Gebäudebeständen. Dieser Blick blendet teilweise relevante Perspektiven aus oder behandelt sie wenig eingehend.

Die einen werden zur Kasse gebeten – schonungslos: mit Gebäudeenergiegesetz, CO₂-Steuer, steigenden Netzkosten und so fort. Die anderen machen weiter wie bisher: in großem Maßstab werden Böden nach wie vor versiegelt, wird ungebremst abgerissen und neugebaut, statt umgebaut und saniert, gibt es immer noch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und Landstraßen, werden weiterhin Straßen und Autobahnen gebaut und wird nach wie vor der Ausbau öffentlicher Verkehrsverbindungen vernachlässigt, von einer wirksamen Besteuerung des Flugtreibstoffs ganz abgesehen. Die Liste ließe sich verlängern.