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Alle unter einem Dach

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 19.04.2023 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sah vor, dass ab November 2024 keine Biomasse-, Holz- und Pelletheizungen in Neubauten mehr eingebaut werden dürfen. Damit sollten sie im Großen und Ganzen wie fossile Energien behandelt werden. 1

Erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde diese Regelung auf Druck der Verbände und der Politik abgeändert. Im 2023 beschlossenen und 2024 in Kraft getretene Gesetz zählen Biomasseheizungen (wie Holz, Pellets, Hackschnitzel) daher wieder zu den regulären Energieressourcen - auch wenn die Klimabilanz von Holzheizungen nach wie vor umstritten bleibt. Denn die vielzitierte CO2-Neutralität tritt erst nach Jahrzehnten des Wiederaufforstens ein, während das Holz heute verbrannt wird.