Der Beschluss des Bundeskabinetts am 19.04.2023 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sah vor, dass ab November 2024 keine Biomasse-, Holz- und Pelletheizungen in Neubauten mehr eingebaut werden dürfen. Damit sollten sie im Großen und Ganzen wie fossile Energien behandelt werden. 1
Erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde diese Regelung auf Druck der Verbände und der Politik abgeändert. Im 2023 beschlossenen und 2024 in Kraft getretene Gesetz zählen Biomasseheizungen (wie Holz, Pellets, Hackschnitzel) daher wieder zu den regulären Energieressourcen - auch wenn die Klimabilanz von Holzheizungen nach wie vor umstritten bleibt. Denn die vielzitierte CO2-Neutralität tritt erst nach Jahrzehnten des Wiederaufforstens ein, während das Holz heute verbrannt wird.
Es ist nicht zu bezweifeln, dass Biomasse gegenüber fossiler Energie eine klimaverträglichere Ressource darstellt. Dagegen emittieren Holzheizungen jedoch überproportional viele Luftschadstoffe, insbesondere Feinstaub PM2,5 und sind damit in hohem Maße umwelt- und gesundheitsschädlich.2 In den Jahren zwischen 2010 und 2018 gab es allein in Deutschland jährlich etwa 17.500 Todesfälle durch Luftschadstoffe wie Feinstaub. Ein Großteil dieser Belastung geht auf das Konto von Kleinfeuerungsanlagen, also Kamin- und Holzheizungen. 3
Es stellt sich die Frage, warum eine unmittelbar auf die Umwelt negativ einwirkende, für Menschen vielfach tödliche Energieform zugelassen wird, während sauberes Erdgas bei Gebäuden, da klimaschädlicher, verboten werden soll. Man mag einwenden, dass moderne Pelletheizungen mit Filtern deutlich weniger emittieren. Doch der entscheidende Punkt ist: Wo genau zieht der Gesetzgeber die Grenze zwischen Klimaschutz und Gesundheitsschutz? Eine Studie der Universität Stuttgart kommt zu dem Schluss, dass zumindest in Städten die Gesundheitsrisiken durch Luftschadstoffbelastungen höher zu bewerten seien als als die Vorteile für den Klimaschutz. In Ballungsräumen, so die Studie, überwiegen die lokalen Gesundheitsschäden den globalen Klimanutzen. 4
Im Gebäudeenergiegesetz treffen wir auf eine politisch höchst fragwürdige Gewichtungsentscheidung. Der Gesetzgeber verbietet das eine (Erdgas) wegen eines mittelbaren, globalen Effekts, während er das andere (Holz) wegen eines unmittelbaren, lokalen Schadens eigentlich verbieten müsste – es aber nicht tut. Das ist der blinde Fleck der Wärmewende.
Fragwürdige Informationspolitik im Namen des Klimaschutzes — Der Blick des Gesetzgebers beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2023 fokussiert vor allem die CO2-Bilanz von Gebäudebeständen. Dieser Blick blendet teilweise relevante Perspektiven aus oder behandelt sie wenig eingehend.
Kalte Umverteilung: Ausbeutung im Namen des Klimaschutzes — Die einen werden zur Kasse gebeten – schonungslos: mit Gebäudeenergiegesetz, CO₂-Steuer, steigenden Netzkosten und so fort. Die anderen machen weiter wie bisher: in großem Maßstab werden Böden nach wie vor versiegelt, wird ungebremst abgerissen und neugebaut, statt umgebaut und saniert, gibt es immer noch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und Landstraßen, werden weiterhin Straßen und Autobahnen gebaut und wird nach wie vor der Ausbau öffentlicher Verkehrsverbindungen vernachlässigt, von einer wirksamen Besteuerung des Flugtreibstoffs ganz abgesehen. Die Liste ließe sich verlängern.
Mit der Preisschraube zur Energiewende — Politik greift immer häufiger zur „Preisschraube”, um Verhaltensänderungen bei der Bevölkerung durchzusetzen. Steuern als Lenkungsinstrument. Man erhöht beispielsweise durch stark steigende CO2 Steuern den Leidensdruck bei Konsument:innen und erwartet damit deren Wechselbereitschaft von fossile...
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), FBG Ostheide, Pressemitteilung vom April 2023 ; Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter Berücksichtigung der „Leitplanken“, 13.06.2023 ↩
Ein Holzscheitofen emittiert mit 382mg/kWh nahezu sechzigfach mehr Feinstaub als ein Ergas-Brennwertkessel. Bei der Pelletheizung sind es immerhin noch 71mg/kWh. ↩
Heizen mit Holz. Keine gute Idee für Klima und Gesundheit.Pharmazeutische Zeitung vom 27.9.2022 ; Es sei darauf hingewiesen, dass die WHO 2021 die Grenzwerte für Feinstaub PM2,5 auf 5mg/m³ abgesenkt wurde, während die EU ihren um das Fünffache höheren Grenzwert nach wie vor bei 25mg/m³ notiert. Würde die EU WHO konforme Grenzwerte beschließen, würden Holz- und Pelletheizungen nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. ↩
Huang G., Schmid D., Friedrich R. (2016): Ganzheitliche Bewertung von Holzheizungen. http://dx.doi.org/10.18419/opus-11108 ↩