Die Politik greift immer häufiger zur „Preisschraube”, um Verhaltensänderungen bei der Bevölkerung durchzusetzen. Steuern als Lenkungsinstrument. Man erhöht beispielsweise durch stark steigende CO2 Steuern den Leidensdruck bei Konsument:innen und erwartet damit deren Wechselbereitschaft von fossiler Energie (Öl, Gas) auf erneuerbare Energie (Wärmepumpe, Solaranlagen etc.). Offenbar geht die Politik davon aus, dass der Markt den Umstieg kurz- und mittelfristig nicht leisten kann.
Bei Betroffenen fühlt sich das wie Daumenschrauben an, vor allem bei jenen, die nicht über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, die schon in fortgeschrittenem Alter sind oder die keine Kredite mehr für Investitionen bekommen, um sich, wie erwünscht, dem Druck beugen zu können.
Beispiel: Ein Rentnerehepaar mit durchschnittlicher Rente lebt im Haus, das sie in den Siebzigerjahren gebaut haben. Obwohl sie immer wieder in das Haus investiert haben, reicht das für die Anforderungen, die das Gebäudeenergiegesetz vorsieht, nicht. Energieberater können eine Energiesanierung guten Gewissens nicht empfehlen, da die Kosten und der Verkehrswert des Hauses in kein akzeptables Verhältnis gebracht werden können, die Energiesanierung bei Kosten von EUR 1.200 bis 1.600 je Quadratmeter Wohnfläche nicht rentabel sei. Bei einem Wohnhaus mit 120 Quadratmetern wären das Kosten von rund EUR 190.000, manche schätzen sie sogar deutlich höher ein.
Davon abgesehen: es gibt wohl keine Bank, die Rentner:innen angesichts durchschnittlicher Rentenbezüge Kredite zu leistbaren Zins- und Tilgungskonditionen bewilligen würde. Ihre statistische Lebenszeit endet lange bevor so ein Kredit abbezahlt wäre. Das Haus als Garantie? Nachdem der Kredit und die Kosten des Kredits wahrscheinlich höher den Wert des Hauses übersteigen würden, scheidet auch das aus. Selbst bei hohen Förderungen wäre der Eigentanteil immer noch zu hoch.
Und wer verspricht, dass die Energiesanierung des Hauses den Anforderungen in fünf Jahren noch genügen würde, oder in zehn? Immerhin hatte man Ihnen vor noch gar nicht so langer Zeit den Umstieg von Öl auf Gas als die sauberste Energie empfohlen und sie hatten das gemacht und investiert. Es gibt viele offene Fragen und alle sind mit hohen finanziellen Risiken verbunden, die Menschen mit geringem Einkommen und vernachlässigbarem Vermögen durchaus existenziell treffen könnten.
Die Logik der Preisschraube zwingt viele Eigentümer in eine ausweglose Situation. Das Rentnerehepaar kann sich die Sanierung nicht leisten, aber auch die stetig steigenden Energiekosten und CO₂-Abgaben nicht mehr dauerhaft stemmen. Bleibt als einziger Ausweg oft nur der Verkauf der Immobilie.
Da diese Zwickmühle nicht nur ein Einzelfall ist, sondern Hunderttausenden droht, kämen in den nächsten Jahren zahlreiche Häuser auf den Markt. Ein derartiges Überangebot würde die Preise massiv unter Druck setzen. Der Verkehrswert der Immobilien würde so deutlich abgewertet.
Profitieren würden davon vor allem kapitalstarke Unternehmen, Fonds und Spekulanten, die günstig an solide Bausubstanz gelangen. Für die bisherigen Eigentümer, oft Menschen aus dem früheren Mittelstand, wäre der Verkaufserlös dann meist zu gering, um sich im Alter eine vergleichbare Bleibe zu mieten oder zu kaufen. Das Vermögen einer ganzen Schicht würde so umgeschichtet – zu Großinvestoren und, über die Mehrwertsteuer auf Sanierungen, auch zum Staat. Zurück blieben Enteignete durch Marktmechanismen und ein noch stärker polarisierter Immobilienmarkt.
Die Kosten der Energiewende werden vor allem viele „kleine Leute” zu tragen haben und hier besonders jene, die keine ausreichende Lobby besitzen, also Menschen mit niedrigen Einkommen, Rentner mit überschaubaren Renten. Was durch Preisdruck an reduziertem CO2 Ausstoß in einer Rentnerwohnung eingespart werden kann, ist verschwindend gering. Nicht verschwindend gering sind allerdings die Belastungen, die solche Zumutungen für die Betroffenen bedeuten.
Würde man bei der Industrie, z.B. der Stahlindustrie, der Betonindustrie, der Papierindustrie, der Chemiebetriebe und so fort anfangen, effektiv CO2 zu reduzieren, dann wäre ein Effekt deutlich spürbar. Beispiel. Die Umrüstung der Hochöfen der Voest Stahlwerke (Greentec Steel) wird bis 2027 die CO2 Belastung um 30 Prozent reduzieren, immerhin fast 5 % der CO2-Emissionen Österreichs. Bis 2050 will die Voest gänzlich klimaneutral sein.1
Würde man Tempolimits von 100 Km/h auf Autobahnen und 80 Km/h auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen einführen und 30 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, könnte damit ebenfalls effizient CO2 eingespart werden.
Wie steht es bei Bund, Ländern und Kommunen mit deren Vorbildfunktion bei der Energiesanierung ihrer Immobilien und dem Umstieg auf erneuerbare Energien?
Vernünftigerweise beginnt man dort, wo die größten Einsparungen von CO2 erzielt werden können. Warum aber will die Politik dort beginnen, wo kaum Effekte zu erzielen sind, dafür aber die Belastungen unverhältnismäßig hoch sind?
Nicht, dass es keine Energiewende bräuchte, aber der eingeschlagene Weg, die gewählten Mittel sind meiner Meinung nach untauglich und moralisch mehr als zweifelhaft.
Die Strategie folgt zudem überkommenen Wachstumsideologien. Es müsste klar sein, dass der Klimakrise nicht durch fortgesetztes Wachstum, zum Beispiel in der Baubranche und ihren Industrien, beizukommen ist, sondern eben durch Schrumpfen: weniger Bodenversiegelung, Entsiegelung von versiegelten Böden, Renaturierung, Eindampfen der Bandbreite umweltschädlicher Konsumgüter et cetera.
Am 24.02.2026 traten Vertreter der Regierungskoalition vor die Presse und gaben die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes bekannt, das das Gebäudeenergiegesetz (2023), vulgo Heizungsgesetz, ablösen soll. Was bislang bekannt ist, soll die 65% Klausel erneuerbarer Energie beim Einbau einer neuen Heizungsanlage gestrichen werden. Allerdings wird ab 1.1.2029 die Nutzung eines zunehmenden Anteils CO2-neutraler Brennstoffe vorgeschrieben werden, die sogenannte Bio-Treppe, beginnend mit 10 Prozent. Unklar ist, ob entsprechende erneuerbare Energien vorhanden und leistbar sind. Darauf zielt die Kritik der Opposition und von Verbänden, die zudem vor enormen Preiszuwächsen warnen. Unabhängig davon muss die EU-Richtlinie 2030 umgesetzt werden, nach der für alle Neubauten gilt, dass die Wärmeversorgung dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen muss.
Lesen Sie Heizungsreform 2026: Regierungsaussagen im Check
von Correctiv, einer Plattform für investigative Recherchen zur Stärkung der Demokratie.
Geht Klimaschutz vor Umweltschutz? — Der Beschluss des Bundeskabinetts am 19.04.2023 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sah vor, dass ab November 2024 keine Biomasse, Holz- und Pelletheizungen in Neubauten mehr eingebaut werden dürfen. Damit sollten sie im Großen und Ganzen wie fossile Energien behandelt werden. Erst im weitere Gestzgebungsverfahren …
Kalte Umverteilung: Ausbeutung im Namen des Klimaschutzes — Die einen werden zur Kasse gebeten – schonungslos: mit Gebäudeenergiegesetz, CO₂-Steuer, steigenden Netzkosten und so fort. Die anderen machen weiter wie bisher: in großem Maßstab werden nach wie vor Böden versiegelt, wird ungebremst abgerissen und neugebaut, statt umgebaut und saniert, gibt es immer noch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und Landstraßen, werden weiterhin Straßen und Autobahnen gebaut und wird nach wie vor der Ausbau öffentlicher Verkehrsverbindungen vernachlässigt, von einer wirksamen Besteuerung des Flugtreibstoffs ganz abgesehen.
Voestalpine baut elektrische Hochöfen ; Herzstück der Anlagentechnik: Neu- und Umbau genau im Plan ↩