Folgender Brief ging zunächst per E-Mail und nachdem das unbeantwortet geblieben war am 2.2. 2022 als eingeschriebener Brief an Bürgermeister Lothar Venus mit Fragen zur Unwetter- und Starkregenstrategie der Gemeinde Markt Wegscheid.
Die Antwort der Gemeinde mit Schreiben vom 2.3.2022 ist jeweils in blau eingefügt.

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die Zahl der Starkregenereignisse hat zugenommen, wenngleich Wegscheid bislang von extremem Starkregen oder gar Sturzfluten verschont geblieben ist. Laut Auskunft von Experten muss damit aber in Zukunft jedoch gerechnet werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt aber auch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sehen neben den Hauseigentümern insbesondere die Kommunen in der Pflicht. Die Bauleitplanung wird dabei als wichtigstes Werkzeug der Kommunen für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Konzepts zur Starkregenvorsorge angesehen.

Auf der Webseite der Gemeinde Markt Wegscheid konnte ich zum Thema trotz intensiver Suche keine Informationen finden. Bis auf eine einseitige Information im Gemeindebrief 02/2019 konnte ich auch abseits der Webseite keine relevanten Informationen finden. Daher wende ich mich […] mit Fragen an Sie und bitte Sie, diese mit Blick auf die begründeten Interessen zu beantworten.

  1. Gibt es eine ausreichende Gefahrenanalyse für Wegscheid?
    Informationen über eine Gefahrenanalyse für Wegscheid liegen uns nicht vor.

  2. Sind potenzielle Risikobereiche identifiziert?
    nein

  3. Gibt es eine Analyse des Entwässerungssystems?
    Hier verweisen wir auf unser Schreiben vom 20.10.2021 (s. Punkt 1 - Beurteilung mittel Ampelsystem)
    [Anm.: die Antwort bezieht sich auf die Kanalisation, d.h. Kanalhaltung. Eine Analyse des Entwässerungssystem geht darüber hinaus. Zudem stellt ein Ampelsystem ein Instrument dar, weswegen der Verweis darauf die Frage nicht wirklich beantwortet. Vielmehr wäre u.a. danach zu fragen, aufgrund welcher Analyse, bzw. Indikatoren die Ampel zum Einsatz kommt.]

  4. Gibt es eine Analyse der Überlastung des Kanalsystems?
    Hierzu verweisen wir ebenfalls auf unser o.g. Schreiben (Punkt 4 - Gültiger Wasserrechtsbescheid)
    [Anm.: Im o.g. Schreiben wird unter Punkt 4 ausschließlich folgendes mitgeteilt: Eine Erneuerung ist nicht vorgesehen. Die Frage bleibt unbeantwortet.]

  5. Ist die Bauleitplanung den veränderten Verhältnissen angepasst worden?
    Ein Antrag auf Bebauungsplanänderung liegt dem Markt Wegscheid nicht vor.
    [Anm.: die Antwort bezieht sich wohl auf das Bauprojekt FlNr: 437/2 und 437/5. Die Frage zielt jedoch grundsätzlich auf Änderungen der Bauleitplanung im Gemeindegebiet, d.h. ob bei Änderungen der Bauleitplanung die Folgen des Klimawandels mit berücksichtigt werden, wie das seitens des Bayerischen Landesamts für Umwelt dringend empfohlen wird.]

 

Bei den Überschwemmungen, die durch Starkregen im Juni 2021 in der Nachbarschaft verursacht wurden zeigte sich, dass betroffene keine Informationen hatten, wohin sie sich akut und in Folge zur Schadensprävention wenden konnten. Daher stellen sich auch in Bezug auf Krisenmanagement Fragen. Gibt es …

  1. für den Fall von extremen Starkregenereignissen oder heftigem Dauerregen einen funktionierenden Krisenplan?
  2. ein Früherkennungs- und Präventionsmanagement?
  3. einen vereinbarten Krisenstab?
  4. eine klare Strategie für die Krisenkommunikation?

    Zu den Fragen 6 - 9 antwortet die Gemeinde:
    Enge Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Wegscheid ist gegeben.
    [Anm.: Die Auskunft beantwortet keine einzige der gestellten Fragen]

 

Vor allem aber lautet die Frage:

  1. Gibt es eine kommunale Strategie, mit der die Gemeinde auf die veränderte Klimasituation reagiert, um präventiv die Einwohner*innen Wegscheids vor Schäden zu bewahren, Schäden zumindest zu minimieren versucht und wie sieht ggf. diese Strategie aus?
    Durch die Schaffung von Regenwasserkanälen und Regenrückhaltebecken wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen bereits große Entlastungen geschaffen. Jedoch kann nie ein vollständiger Schutz erreicht werden, so dass auch an den Eigenschutz appelliert werden muss. Vorschläge zum Eigenschutz können aus der Innen am 20.10.2021 übermittelten Broschüre entnommen werden.
    [Anm.: Die Antwort gibt keinerlei Auskunft zur Frage nach der Strategie, sondern erwähnt zwei operative Maßnahmen und verweist ansonsten auf Eigenverantwortung von Hausbesitzern. Zudem ist nicht ganz klar, auf welcher Grundlage die operativen Maßnahmen getroffen wurden, da es ja keine Gefährdungsanalysen und offenbar auch keine Strategie gibt.]

 

Mit Blick auf die anstehende Bebauungsplanänderung FlNrn 437/2, 437/5 stellt sich die Frage dringlich. Bei der großflächigen Verbauung und weitgehenden Bodenverdichtung des rund 4.900m2 großen Geländes in deutlicher Hanglage ist die Bebauungsplanung gefordert, umsichtig und präventiv alles zu unternehmen, um Risiken von Überschwemmungen in der Nachbarschaft zu minimieren.

Es wird von staatlichen Stellen wiederholt darauf hingewiesen, dass „das wichtigste Werkzeug der Kommunen für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Konzepts zur Starkregenvorsorge […] die Bauleitplanung [ist]. Da zentrale Grundsätze bei der Aufstellung von Bauleitplänen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Bevölkerung sind (§ 1 Abs. 5 BauGB), muss die Bauleitplanung auch Vorsorge gegenüber Starkregenereignissen treffen. Mit der Novellierung des BauGB von 2011 wurden die Belange der Klimaanpassung – also auch der Starkregenvorsorge – durch die sogenannte Klimaschutzklausel im § 1a Abs. 5 BauGB bei der planungsrechtlichen Abwägung gestärkt.“ (Siehe Leitfaden zur Starkregenvorsorge. Ein Nachschlagewerk für Kommunen)

Daraus ergeben sich konkret weitere Fragen:

  1. Was unternimmt die Gemeinde, um im Zuge der Bebauungsplanänderung FlNrn 437/2, 437/5 das durch Bodenversiegelung und Bodenverdichtung noch dazu in Hanglage stark erhöhte Risiko durch Starkregen zu minimieren? (Bspw. durch Auflagen zu Rückhaltenmaßnahmen, Begrenzung der zulässigen Einleitwassermengen von Regen- und Oberflächenwasser in die Kanalisation (Zuflussdrosselung, Abflussverzögerung) etc. pp.)

 

Ich bitte Sie um Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag