Folgender Brief ging zunächst per E-Mail und nachdem das unbeantwortet geblieben war am 2.2. 2022 als eingeschriebener Brief an Bürgermeister Lothar Venus mit Fragen zur Unwetter- und Starkregenstrategie der Gemeinde Markt Wegscheid.
Die Antwort der Gemeinde mit Schreiben vom 2.3.2022 ist jeweils in blau eingefügt.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Die Zahl der Starkregenereignisse hat zugenommen, wenngleich Wegscheid bislang von extremem Starkregen oder gar Sturzfluten verschont geblieben ist. Laut Auskunft von Experten muss damit aber in Zukunft jedoch gerechnet werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt aber auch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sehen neben den Hauseigentümern insbesondere die Kommunen in der Pflicht. Die Bauleitplanung wird dabei als wichtigstes Werkzeug der Kommunen für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Konzepts zur Starkregenvorsorge angesehen.
Auf der Webseite der Gemeinde Markt Wegscheid konnte ich zum Thema trotz intensiver Suche keine Informationen finden. Bis auf eine einseitige Information im Gemeindebrief 02/2019 konnte ich auch abseits der Webseite keine relevanten Informationen finden. Daher wende ich mich […] mit Fragen an Sie und bitte Sie, diese mit Blick auf die begründeten Interessen zu beantworten.
Informationen über eine Gefahrenanalyse für Wegscheid liegen uns nicht vor.
nein
Hier verweisen wir auf unser Schreiben vom 20.10.2021 (s. Punkt 1 - Beurteilung mittel Ampelsystem)
Hierzu verweisen wir ebenfalls auf unser o.g. Schreiben (Punkt 4 - Gültiger Wasserrechtsbescheid)
Eine Erneuerung ist nicht vorgesehen. Die Frage bleibt unbeantwortet.]
Ein Antrag auf Bebauungsplanänderung liegt dem Markt Wegscheid nicht vor.
Bei den Überschwemmungen, die durch Starkregen im Juni 2021 in der Nachbarschaft verursacht wurden zeigte sich, dass betroffene keine Informationen hatten, wohin sie sich akut und in Folge zur Schadensprävention wenden konnten. Daher stellen sich auch in Bezug auf Krisenmanagement Fragen. Gibt es …
Enge Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Wegscheid ist gegeben.
Vor allem aber lautet die Frage:
Durch die Schaffung von Regenwasserkanälen und Regenrückhaltebecken wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen bereits große Entlastungen geschaffen. Jedoch kann nie ein vollständiger Schutz erreicht werden, so dass auch an den Eigenschutz appelliert werden muss. Vorschläge zum Eigenschutz können aus der Innen am 20.10.2021 übermittelten Broschüre entnommen werden.
Mit Blick auf die anstehende Bebauungsplanänderung FlNrn 437/2, 437/5 stellt sich die Frage dringlich. Bei der großflächigen Verbauung und weitgehenden Bodenverdichtung des rund 4.900m2 großen Geländes in deutlicher Hanglage ist die Bebauungsplanung gefordert, umsichtig und präventiv alles zu unternehmen, um Risiken von Überschwemmungen in der Nachbarschaft zu minimieren.
Es wird von staatlichen Stellen wiederholt darauf hingewiesen, dass „das wichtigste Werkzeug der Kommunen für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Konzepts zur Starkregenvorsorge […] die Bauleitplanung [ist]. Da zentrale Grundsätze bei der Aufstellung von Bauleitplänen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Bevölkerung sind (§ 1 Abs. 5 BauGB), muss die Bauleitplanung auch Vorsorge gegenüber Starkregenereignissen treffen. Mit der Novellierung des BauGB von 2011 wurden die Belange der Klimaanpassung – also auch der Starkregenvorsorge – durch die sogenannte Klimaschutzklausel im § 1a Abs. 5 BauGB bei der planungsrechtlichen Abwägung gestärkt.“ (Siehe Leitfaden zur Starkregenvorsorge. Ein Nachschlagewerk für Kommunen)
Daraus ergeben sich konkret weitere Fragen:
Ich bitte Sie um Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen