In der Gemeinde Wegscheid gibt es, wie in vielen anderen Gemeinden, in Gemeinderatssitzungen einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil.1 Grundsätzlich haben Gemeinderatssitzungen öffentlich zu sein. Beratungen und Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollten Ausnahmen darstellen. Das ergibt sich aus Art. 52 Abs. 2 Satz 1 BayGO: Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.
© 2026 von Dr. Conrad Lienhardt
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