Die Gemeinderatssitzungen in der Gemeinde Wegscheid würden deutlich mehr Öffentlichkeit vertragen. Die gegenwärtige Praxis ist wenig bürgernah und nicht zufriedenstellend. Sieht man etwas über den Wegscheider Tellerrand hinaus, dann wird man staunen, was in anderen Gemeinden möglich ist.
In der Gemeinde Wegscheid gibt es, wie in vielen anderen Gemeinden, in Gemeinderatssitzungen einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil.1 Grundsätzlich haben Gemeinderatssitzungen öffentlich zu sein. Beratungen und Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollten Ausnahmen darstellen. Das ergibt sich aus Art. 52 Abs. 2 Satz 1 BayGO: Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.
Es scheint, als verstünden Bürgermeister:in und Gemeinderät:innen Wegscheider Gemeindepolitik als „Privatsache”. Zumindest drängt sich dieser Eindruck auf, wenn man das kommunale Geschehen aufmerksam verfolgt.
Bei Gemeinderatssitzungen gibt es einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil....
© 2026 von Dr. Conrad Lienhardt
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