Impuls: Mehr Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzungen in Wegscheid

Öffentlichkeit Mitwirkung

Die Gemeinderatssitzungen in der Gemeinde Wegscheid würden deutlich mehr Öffentlichkeit vertragen. Die gegenwärtige Praxis ist wenig bürgernah und nicht zufriedenstellend. Sieht man etwas über den Wegscheider Tellerrand hinaus, dann wird man staunen, was in anderen Gemeinden möglich ist.

Live Übertragung von Gemeinderatssitzungen

Im Markt Wolnzach, um nur eine Gemeinde aus einer Reihe bayerischer Gemeinden herauszugreifen, werden die Gemeinderatssitzung auf YouTube live gestreamt und diese Streams sind auch später abrufbar. So wurde die Gemeinderatssitzung vom 15. Januar 2026 innerhalb von zwei Wochen 547 Mal aufgerufen. So viele Bürger:innen nehmen in Wegscheid persönlich als Zuhörer:innen bei Gemeinderatssitzungen in Jahren nicht teil.

Rechtlich ist das nach Art. 52 Abs. 4 BayGO möglich. Es könnten damit auch in Wegscheid Gemeinderatssitzungen (zumindest der öffentliche Teil) von viel mehr Gemeindebewohner:innen verfolgt und damit deutlich mehr Öffentlichkeit hergestellt werden.

Sitzungsprotokolle von Gemeinderatssitzungen veröffentlichen

Im bayerischen Markt Geimersheim werden, wie bei etlichen anderen Gemeinden ebenso, die Sitzungsprotokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen zum Download auf der Webseite der Gemeinde angeboten.

In Wegscheid muss man sich unter Angabe einer Begründung darum bemühen, Einsicht in das Protokoll zu bekommen und dann auch nur zu dem Tagesordnungspunkt, der in der Begründung genannt wurde. Ablichtungen etc. sind nicht möglich.

Fragestunde vor Gemeinderatssitzungen

Es gibt für Zuhörer grundsätzlich kein gesetzlich geregeltes Mitwirkungsrecht, also auch kein Rederecht bei Gemeinderatssitzungen. Zwar kann der Vorsitzende in Einzelfällen Zuhörer:innen das Wort erteilen, aber Zuhörerinnen haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Dennoch kann die Gemeinde, wie es immer häufiger der Fall ist, in der Sitzungsordnung eine Fragestunde zu den Gemeinderatssitzungen einräumen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV) möglich.

In der Gemeinde Tuntenhausen gibt es seit 2020 eine durch die Geschäftsordnung des Gemeinderats ermöglichte Bürgerfragestunde.

Das Redeverbot von Bürger:innen bei Gemeinderatssitzungen ist nicht in Stein gemeißelt. Der Gemeinderat hat hier Gestaltungsspielraum. Es ist also eine Frage des Wollens, seitens des Bürgermeisters und von Gemeinderät:innen.

Kommunale Informationsfreiheitssatzung

Der Freistaat Bayern schafft es seit 2006 nicht, sich ein Informationsfreiheitsgesetz zu geben, ganz im Gegensatz zum Bund und 14 anderen Bundesländern. 1 Neben Bayern ist es nur noch Niedersachsen, das sich der Informationsfreiheit widersetzt. Warum wohl?

Kommunen haben jedoch die Möglichkeit sich selbst eine Informationsfreiheitssatzung zu geben.2 Zweck einer solchen Satzung ist es, natürlichen und juristischen Personen freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten, die in der Gemeinde und ihren Eigenbetrieben vorhanden sind, soweit das durch übergeordnete Gesetze nicht ausgeschlossen ist. Es geht um Auskunftsrecht, Akteneinsichtsrecht bzw. Einsicht in digitale Informationsträger. Es werden Kopien auf Antrag angefertigt.

Was wichtig ist, um die Informationen zu erhalten, müssen die Antragsteller:innen kein rechtliches Interesse nachweisen oder eine Begründung des Antrags geben. 2

Um ein Beispiel zu geben, die Gemeinde müsste auf Fragen zum Schuldenstand Einblick in den Jahresabschluss geben - was über pauschale Informationen hinausgeht, wie sie zum Beispiel im Rahmen von Bürgerversammlungen gegeben werden.

Sofort ohne Aufwand umsetzbare Verbesserungen

  • Die Beschlussvorlagen und Informationen dazu im Ratssystem veröffentlichen (derzeit erhalten Gemeinderät:innnen umfangreiche Unterlagen digital auf ihr Tablet, die Presse erhält eine ausgedruckte deutlich kürzere Zusammenfassung und die Öffentlichkeit bekommt gar keine Informationen.)
  • Nicht-öffentliche Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse veröffentlichen, d.h. Im Sitzungskalender ausweisen.
  • Die Zahl der Tagesordnungspunkte nicht-öffentlicher Sitzungen im Sitzungskalender veröffentlichen. Wenn bereits die Tagesordnungspunkte selbst unter „Geheimhaltung” fallen, so könnte doch die Anzahl veröffentlicht werden, da hier keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt. Die Öffentlichkeit könnte sich so ein Bild davon machen, wie viele Punkte öffentlich und nicht-öffentlich verhandelt werden.
  • Protokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen zum Download anbieten.

Alle diese Impulse lassen sich problemlos und unkompliziert durch eine Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Wegscheid umsetzen. Wenn es nicht geschieht, so nur deshalb nicht, weil der Marktgemeinderat das nicht will.

Erstellt am: 3.2.2026 | Überarbeitet am: 23.2.2026 | Aktualisiert am: 6.2.2026

Folgende Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit — Grundsätzlich haben Gemeinderatssitzungen öffentlich zu sein. Beratungen und Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollten Ausnahmen darstellen. Das ergibt sich aus Art. 52 Abs. 2 Satz 1 BayGO.

Kommunales Selbstverwaltungsrecht — Bürgermeister:innen und Gemeinderät:innen tun nicht selten so, als hätten sie kaum wirklich Entscheidungsfreiheit. Das ist aber nicht so.


  1. Aktueller Hinweis: Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus prominenten Beteiligten, hat, wegen Untätigkeit der Bundesregierung, einen Entwurf für eine Gesetzesvorlage zu einem Transparenzgesetz erarbeitet, nachdem das Informationsfreiheitsgesetz nach 16 Jahren dringend eine Überarbeitung bedarf.  

  2. Während in Niedersachsen das Kommunalverfassungsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung einräumt, gibt es in Bayern noch nicht einmal das. Unabhängig davon, können sich auch Gemeinden in Bayern eine Informationsfreiheitssatzung geben, das [kommunale Selbstverwaltungsrecht]() gestützt auf Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Bayerische Verfassung ermöglicht es. Etwa 37 Prozent der bayerischen Bevölkerung hat so Zugang zur Informationsfreiheit. Passau hat sich 2010 eine Informationsfreiheitssatzung gegeben, wie auch Freyung seit 2013 oder der Markt Bodenmais seit 2015.  

Vorheriger Beitrag