Digitalisierung und Altersdiskriminierung

Grundrecht auf Teilhabe

Analphabetismus Digitales Diskriminierung Alter

Von uns wird erwartet, dass wir bei Behördenanfragen digitale Dienste, beispielsweise via ID Austria oder eID, nutzen und unsere Anliegen digital abwickeln. Auch Unternehmen setzen zunehmend voraus, dass ihre Kundinnen und Kunden die digitalen Serviceleistungen nutzen, sei es über das Internet oder noch besser über eine Smartphone-App. Dabei wird jedoch übersehen, dass eine stetig wachsende Zahl älterer Menschen mit altersbedingten Einschränkungen ungewohnte digitale Aktivitäten, wie das Ausfüllen von Anträgen und Formularen oder das Konfigurieren des Kundenaccounts, meidet. Sie fühlen sich bei anspruchsvolleren transaktionalen Nutzungen überfordert.

Es gilt, Digitalisierung differenziert zu diskutieren

Hinweis 1: Wenn von alten Menschen gesprochen wird, muss man unterscheiden zwischen 65+, 75+ und 80+, 85+. Die kognitiven und motorischen Fähigkeiten nehmen im höheren Alter rapide ab.

Hinweis 2: Was meint „digitale Kompetenz”? Reicht es schon, WhatsAPP, Facebook, Instagram et cetera nutzen zu können (in immer gleichen Prozeduren), oder beginnt digitale Kompetenz eigentlich erst mit der Fähigkeit zur Nutzung digitaler Dienste des e-Government, des e-Banking, beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen et cetera, bei Vertragsangelegenheiten wie Versicherungsabschlüssen, Schadensmeldungen, Wechsel des Energieanbieters, Versicherers, Nutzung eines digitalen Beschwerdemanagements 1 et cetera.

Hinweis 3: Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei „den Alten” um Männer oder Frauen handelt, aus welchem gesellschaftlichen Umfeld sie stammen und welchen Bildungsgrad sie erreicht haben. Es gibt beispielsweise bei den 16-65 jährigen bereits 17,3 Prozent funktionale Analphabeten, also Menschen die sich schwer tun, sinnerfassend zu lesen. Das erschwert allein schon die Fähigkeit Bedienungsanweisungen zu verstehen. Daran, online einen Führerschein zu beantragen (Kompetenzstufe: 3; PIACC) würden lt. Forschung in Österreich 47% der Erwerbstätigen scheitern. 2 Dasselbe gilt für die Beantragung von Sozialleistungen. ebd. Um wie viel mehr wären Menschen mit 70+ davon betroffen.

Hinweis 4: Gerade im Alter wirkt der Gesundheitszustand enorm auf die geistigen, sensorischen und kommunikativen Kompetenzen ein.

Hinweis 5: Es setzt voraus, dass ältere Menschen über ein Smartphone, Tablet oder einen PC und einen Internetanschluss verfügen. Bei Smartphones müssen die Geräte zumindest LTE Standard haben und einen entsprechenden Mobilfunkvertrag braucht es auch. Für gar nicht so wenige sind das finanzielle Belastungen.

Hinweis 6: Zu berücksichtigen ist auch, dass die Länder im Bereich Digitalisierung mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind. In Kroatien waren 13,5 Prozent der 17–75jährigen noch nie online. In Deutschland sind es immerhin noch 4,4 Prozent und in Österreich 3,8 Prozent. Das zieht Fragen nach einer Digitalisierung der EU nach sich, und wie hier mit den unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Digitalisierung umgegangen wird. 3

Es ist also eines, ob ältere und alte Menschen mit Ihren Enkelkindern über WhatsApp, Facebook oder Instagram, das diese ihnen eingerichtet haben, kommunizieren und einzelne, wenige digitale APPs nutzen können, oder ob sie darüber hinausgehende digitale Kompetenzen besitzen (komplexere transaktionale Nutzungen).

Vielfach werden alte Menschen mit erworbenen oder altersgemäßen Einschränkungen ebenso ausgeblendet oder übergangen, wie Menschen mit niedrigen Renten/ Pensionen die sich das nicht leisten können. Das bedeutet letztlich mit Bezug auf Teilhabe eine Altersdiskriminierung.

Medial wird das nicht unterschieden und daher führt die Berichterstattung in dieser Pauschalität in die Irre. 4

Die diskriminierungsfreie Teilhabe

Schon vor zwanzig Jahren kursierten Begriffe wie „digital gap”, „digital divide” und neuerdings „digital inequality” und „second-level digital divide5 Die Diskussionen darum sind nicht abgerissen. In der Sache hat sich relativ wenig getan, um eine diskriminierungsfreie Teilhabe und das Recht auf eine nicht-digitale Alternative grundrechtlich zu garantieren.

Mittlerweile ist der Digitalisierungsdruck so intensiv geworden, dass es Initiativen und Bewegungen gibt, die ein verfassungsmäßiges Recht auf Analoges fordern, jedenfalls das Recht auf einen analogen Amtsgang. 6 Diese Forderung stützt sich auf das Grundrecht der Teilhabe (Sozialstaatsprinzip).

Beschämenden Ausdruck findet die Diskriminierung dort, wo bei Behörden ältere Anfragesteller:innen, die darüber klagen, dass sie mit digitalen Amtsgeschäften überfordert seien, aufgefordert werden, das doch Kindern oder Enkelkinder zu überlassen, die sich damit sicher auskennen würden (was leider nur sehr bedingt zutrifft). Hier wird alten Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben abgesprochen, bzw. eingeschränkt. Dasselbe passiert auch nicht selten im Umgang mit Unternehmen und Organisationen.

Es mag sein, dass Digitalisierung Prozesse und Abläufe kosteneffizienter gestalten hilft, dass es vor allem mit KI Unterstützung weniger Servicepersonal braucht und anderes mehr. Aber das legitimiert keinesfalls die Einschränkung des Rechts auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben.

Fehlende Nutzerfreundlichkeit digitaler Dienste

Viele digitale Dienstleistungen, von Amtsgängen bis Unternehmenskontakten berücksichtigen die unterschiedlichen Nutzervoraussetzungen nicht oder nur unzureichend.

  • Es scheint, als reiche es, dass Programmierer und deren Auftraggeber die Programme verstehen und nutzen können.
  • In sehr vielen Fällen gibt es eklatante Mängel im Bereich Usability und UI—Design.
  • Dazu kommt, auch wenn das immer wieder dementiert oder kleingeredet wird, dass Dienste und Abläufe technisch einfach nicht funktionieren. Will man in solchen Fällen telefonische Unterstützung anfragen, so braucht man Geduld in der Warteschleife. Nicht selten helfen die Auskünfte nicht weiter, weil offenbar die Auskunftspersonen im Call-Center Lösungen vom Bildschirm ablesen, selbst aber keine Erfahrungen mit den jeweiligen Services gemacht haben, et cetera.
  • Es beginnt bereits bei den Texten, die nicht in leichter Sprache bereitgestellt werden bis hin zur logischen/ unlogischen Navigation, Menüführung.

Viele dieser Dienste sind fernab der Lebenswirklichkeit derer, die auf sie angewiesen sind. 7

Erstellt am: 26.1.2026 | Überarbeitet am: 31.5.2026

  1. Beispiel: Rückerstattungsanforderung im Zusammenhang mit Verspätung, Ausfall im Bereich Reise, Schadensabwicklungen et cetera 

  2. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). (2016). Kompetenzen im Alltag: Weitere Ergebnisse der Erhebung über die Fähigkeiten von Erwachsenen – Österreich. OECD Publishing.; — Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). (2016). The Survey of Adult Skills: Reader’s Companion (2nd ed.). OECD Publishing; — Grotlüschen, A., & Riekmann, W. (Hrsg.). (2012). Funktionaler Analphabetismus in Deutschland: Ergebnisse der ersten leo. – Level-One Studie. Waxmann.
    Siehe dazu auch die folgenden Beitrag in diesem Blog: Analphabetismus in Österreich - Ein verdrängtes Phänomen (2015)  

  3. Stand 14.01.2025. Die Daten sind in der Eurostat-Datenbank abrufbar. 

  4. Das unterstützt das Narrativ, dass die Gesellschaft digital werden müsse und das auch könne – obwohl das so nicht den Tatsachen entspricht. 

  5. Nutzer mit gleichem Zugang, aber unterschiedlichen Fähigkeiten und Nutzungsarten 

  6. Führende Rechtswissenschaftler wie beispielsweise Ulrich Battis argumentieren, dass das Grundgesetz bereits jetzt ein „Recht auf eine nicht-digitale Alternative” enthalte, da eine vollständige Digitalisierungspflicht gegen das Übermaßverbot und das Sozialstaatsprinzip verstoßen würde. 

  7. Die seit 2026 so genannte „Geräteretterprämie” (früher: Reparaturbonus). Das zuständige Umweltschutzministerium erklärte auf Anfrage des ORF (15.1.2026, Abendjournal): Anträge seien aus Verwaltungsgründen nur online möglich. Das Ministerium empfiehlt, im Internet ungeübten Menschen Hilfe aus der Familie ode dem Bekanntenkreis zu suchen. Das ist eigentlich eine Bankrotterklärung einer bürgernahen Administration. 

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